Monat: September 2014

Bundesweite Aktion von Freunden und Wegbereitern der Zoophilie scheitert. Es regnet 85 „Klatschen“…..

Der 16.09.2014 versprach spannend zu werden im Kampf gegen die Zoophilie.

Mit den Worten „Von einer Flut von Anzeigen haben es 18 auf meinen Schreibtisch geschaft und werden hier nun vor dem Schöffengericht verhandelt werden“ und „In meiner Laufbahn als Richterin kann ich mich nicht erinnern, jemals so viele Akten mit in den Gerichtssaal getragen zu haben.“, eröffnete die Richterin die Strafsachenverhandlungen gegen den Tierrechtler Carsten Thierfelder.

Und der Aktenberg, der sich auf dem Richtertisch türmte, war fürwahr bemerkenswert.
Ebenso wie die Anzahl der Aktenordner sowie diversen elektronischen Geräten, welche der Angeklagte -Carsten Thierfelder- zur Beweisführung in einem Reisetrolly mitgeführt hatte.

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(Rechtsanwalt Dirk Davidsohn aus Bielefeld im Gespräch mit dem Zoophiliegegner Carsten Thierfelder)

Mit der Flut der Anzeigen waren genau 85 Strafanzeigen gemeint, welche bundesweit von Sodomiten sowie deren Freunden, Befürwortern oder auch Wegbereitern in den Jahren 2012-2014 gestellt worden waren.

Die Richterin stellte ausdrücklich klar, dass sie sich sehr intensiv eingelesen habe in die Thematik und zudem selber umfangreich recherchiert habe.

So regte sie bereits zu Prozessbeginn an, dass sie gerne 7 der 18 Strafsachen nicht als „üble Nachrede“, sondern als minderschweres Straftatdelikt „Beleidigung“ verhandelt wissen möchte.

Dem stimmte der Staatsanwalt zu.

Auch der Strafverteidiger Davidsohn begrüßte dies und stellte ebenso fest, dass „es wohl einmalig sein dürfte, dass diese Anklagen vor einem Schöffengericht verhandelt würden“ und sich ihm der Eindruck aufdränge, als sei es Ziel, einen „Tierschützer mundtot zu machen“.

So führte der sehr engagiert auftretende Anwalt, der dies übrigens ‚pro bono‘ tat, weiter an, dass es ihm völlig unverständlich sei, dass seitens der Staatsanwaltschaft etliche Anzeigen Thierfelders eingestellt worden sind.
Dies sei insbesondere unter dem Hinblick, dass sein Mandat Morddrohungen wie ebenso Drohungen, dessen Tochter zu vergewaltigen, erhalten hatte, absolut nicht nachvollziehbar.

Sodann ging es zur Anklageverlesung.
An diesem Prozesstag ein sehr lang andauernder Akt, da zu den 18 vorgelesen Anklagen oftmals bis zu 5 Tatvorwürfe vorgetragen wurden. 

Neben den bereits bekannten Strafanträgen seitens der „Geschädigten“ Kiok, Zimmermann, Cyborra, Rethöfer, Burger, Wierum, Leufinger und Lahn staunten wir als Prozeßbeobachter nicht schlecht, auch eine durch Frau Saure verursachte Anklage vernehmen zu können.

Frau Saure, eine der ehemaligen Frontfrauen im Kampf gegen Tierschänder kommentierte nicht nur zwischenzeitlich auf Facebook, wie gut sie sich mit einem Zoopilen verstanden habe, sondern zeigte wg. des Begriffs „Spendenluder“ Herrn Thierfelder wegen übler Nachrede an.

Auch diese Strafanzeige wurde seitens der Staatsanwaltschaft der „Flut von Anzeigen zoophiler Menschen“ zugeordnet im Rahmen ihrer Ermittlungen.

Erstaunte uns doch sehr.

Im Zuge der Beweisführung stellte die Richterin fest, dass es eine organisierte Gruppe rund um das ZETA Vorstandsmitglied Zimmermann gäbe und es in dieser „Scene“ seit vielen Monaten zu wechselseitigen Beleidigungen käme.
Sie regte daher an, zumindest die Beleidigungsklagen einzustellen.

Im Zuge der Ermittlungen wurde bei dem Angeklagten vor gut einem Jahr eine Hausdurchsuchung zwecks Beweissicherung durch geführt.
Im Zuge dieser zur Nachtzeit durchgeführten Durchsuchung beschimpfte der Angeklagte die beteiligten Beamten.

Auch wenn das Schöffengericht die Unverhältnismässigkeit dieses Polizeieinsatzes einräumte, würde dies dennoch eine Beamtenbeleidigung nicht rechtfertigen.

Auch zu einem durch Herrn Nickel erfolgten Strafantrag rügte die Richterin, dass man nicht einfach ein Bild der BILD nehmen und verändern dürfe.

Oder wie der Strafverteidiger Davidsohn resümierte:
„Auch wenn Herr Nickel m.E. nicht besonders schutzwürdig ist, darf dennoch kein Hakenkreuzbild der Presse verwendet werden. Mein Mandant sieht dies ein.“

Nach einer recht langen Beweisführung zogen die Prozessbeteiligten ihre Plädoyes und Richterin und Schöffen sich zur Beratung zurück.

Besonders nachhaltig blieben die Worte des Verteidigers in meinen Ohren:
„Wenn sie je die Videos dieser missbrauchten Hunde gesehen haben, dann werden Sie -wie ich- das Heulen dieser Mitgeschöpfe niemals mehr vergessen können. Tiere bedürfen unseres besonderen Schutzes und können nicht Sexualpartner auf gleicher Ebene sein.“

Im Ergebnis:
Die Strafanträge aller Zetaner wie deren „Freunde und/Unterstützer“, Wegbereiter und sonstiger „Tierfreunde“ wurden eingestellt.

Diesen 16 Einstellungen stimmten alle Beteiligten zu, da erkennbar war, dass es in keinem dieser Fälle je zu einer Verurteilung gereicht hätte und im Hinblick darauf, dem Staat diese Prozesse „in extensum“ ersparen zu können.

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, dass sie auch die bereits 5 erneut eingegangen Strafanträge gegen Herrn Thierfelder einstellen würde.
In den Verfahren wegen Beamtenbeleidigung wie auch der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“ (Hakenkreuz der Tagespresse) würdigten die Schöffen die besondere Situation des Angeklagten und kamen in ihrem Beschluss zu einer geringen „Verwarnung zu einer Geldstrafe“, welche zunächst ausgesetzt wurde.
Während ich diesen Blog übers Handy tippe, erreicht mich Post.
Eine Beschuldigtenvorladung wegen angeblicher Beleidigung des Herrn Nickel.

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Nun Herr Nickel,….sollte es dort zu einer Strafverhandlung kommen, freuen wir uns im Rahmen der Beweisführung einiges zu ihren Facebook u.a. Aktivitäten ausführen zu können.

Mein Resümee:
Auch wenn Justizia oftmals blind erscheint, wurde gestern doch ein deutliches Zeichen gesetzt.

Strafanträge von jenen, welche sexuell mit Tieren verkehren oder deren Wegbereiter wegen übler Nachrede/Beleidigung werden zu Recht in der Breite keinen Erfolg haben können.

Denn Tatsachen sind Tatsachen und können somit nicht als üble Nachrede gewertet werden.

Ebenso wie für uns der Leitspruch:
„Es kann niemals ‚einvernehmlichen‘ (welch Hohn)  noch sonstigen Sex mit dem Tier geben. Punkt

Herzlichst
Josef E. Weeke

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(So geht das! Meiner einer, Rechtsanwalt Davidsohn, Carsten Thierfelder, Cristina & ‚heute nennen wir Sie‘ Sonja beim Daumen hoch.
(von links nach rechts)
Keinen Raum für Tierschänder.)

Hinweis auf animal pi