Der Begriff „Zoophilie“, welcher von den Sodomiten, insbesondere den unter dem nicht eingetragenen Verein Zeta, beständig zur Verniedlichung und Verharmlosung derer Triebe missbraucht wird, bedeutet alles andere wie „Tierliebe“.
Zoophilie der Sodomiten ist schmutzig, kalt und qualvoll für unsere nichtmenschlichen Tiere.
Dahinter verbirgt sich keine verklärte Romantik sondern skrupelloser Missbrauch an Tieren.
Ein perverses Geschäft mit dem Sex.
Viele werden sich noch an den Fall „Niedermohr“ erinnern, welcher breitflächig durch FB getragen wurde.
In Niedermohr ging es um die Verbreitung und Herstellung von Tierpornographie wie auch der Verabredung zum Sex mit Tieren gegen Entgeld.
Alle diese Vorwürfe wurden seitens der Sodomiten in Abrede gestellt und die Berichterstatter und T6 Gegner massiv im Netz diffamiert und gebasht.
Seiten wurden erstellt, einzig mit dem Ziel, die unbequemen Zoophiliegegner als Nazis, Tierquäler oder sonstigem Abschaum darzustellen.
Und selbst nach Ladung zum ersten Prozess gegen einen Betreiber der Verbindung Verl/Niedermohrs schrieben die Sodomiten noch Verharmlosungen und verhöhnten somit die nichtmenschlichen Opfer wie auch unsere entsprechende Gesetzgebung zur Verbreitung von Tierpornographie.
Gestern nun wurde der erste Strafprozess zu einem Angeklagten der „Gruppe Niedermohr/Verl“ geführt.
Die von Carsten Thiefelder vor ca. einem Jahr angezeigten Straftatbestände werden durch unterschiedliche Dezernate bearbeitet.
Gestern ging es somit um die Verbreitung von Tierpornographischem Material durch Herrn D.
Natürlich habe ich es mir nicht nehmen lassen, meine Solidarität zu Carsten Thierfelder auszudrücken und als Prozessbeobachter zu fungieren. Fahrkostentechnisch und organisatorisch möglich machten dies Cristina und „jene, welche wir heute einfach mal Simona nennen.“
Also ging es morgens zwischen fünf und sechs Uhr los, via Düsseldorf, Recklinghausen um dann nach Gütersloh zu fahren.
Da Carsten, welcher als Zeuge geladen war, während der Verhandlung draussen bleiben musste, somit wenig aus der eigentlichen Hauptverhandlung mitbekommen hat, waren wir drei somit sein „Auge und Ohr“.
Stellvertretend möchte ich nun den Ablauf schildern.
Gütersloh, kurz vor Beginn der Hauptverhandlung:
Wir stehen vor dem Gerichtsgebäude. Zwei Tierrechtler, ein Tierschützer und ein Artenschützer.
Uns gegenüber sechs Sympathisanten und/ Sodomiten. Schmierig, übers ganze Gesicht höhnisch grinsend und leise tuschelnd. Bekannteste Gesichter hierbei Michael K. wie auch Gabi L.
Sie scheinen das Ganze für einen grossen Spaß zu halten und versuchen, Zuversicht auf einen Freispruch zu vermitteln.
Fünf von den Sechsen sehen sehr übernächtigt aus, ihre „Zuversicht“ erscheint dem aufmerksamen Beobachter dabei aufgesetzt.
Zwei Reporter von Bild und Westfälischer sind anwesend und führen erste Kurzinterviews und knipsen Fotos.
Carstens Anspannung steigt, allzu oft sind Sodomiten in der Vergangenheit straffrei ausgegangen, bzw. kam es oftmals gar nicht zu einer Hauptverhandlung.
Würde dies diesmal, trotz sauberste Recherche und Beweise wieder so sein?
Auch die Anspannung bei „Simona“, Cristina und mir steigt. Dennoch bleiben wir ruhig und stehen wie eine Bank zu Carsten, die höhnischen Blicke der Sodomiten/Sodomitenunterstützer dabei abwehrend.
Von den bei FB vor einem Jahr tausenden Postern zum Thema Niedermohr wie auch bei Verl ansonsten keine Spur.
Die „Gilde“ der Sodomiten demonstriert Geschlossenheit.
Traurige Zeiten, in denen Befürworter von Straftaten und Tiermissbrauch mehr Einigkeit demonstrieren wie Tierschützer.
Gütersloh, Beginn der Hauptverhandlung:
Der zuständige Richter belehrt die Zeugen und bittet sie, den Gerichtssaal zu verlassen. Unserer Bitte, unsere leuchtenden Westen gegen den sexuellen Missbrauch von Tieren im Sitzungssaal tragen zu dürfen, wird abschlägig beschieden.
Der Angeklagte, Herr D. nimmt Platz auf der Anklagebank.
Gütersloh, Verlesung der Anklageschrift:
Der Staatsanwalt bringt die Verbreitung von Tierpornographie in 13 Fällen zur Anklage. Darunter vier Videodateien wie auch neun Bilddateien.
Er beschreibt detaliert dies Material, verzichtet dabei auf die Veröffentlichung mittels Beamer und drückt sein tiefes Bedauern dazu aus, dass er sich solches Material seitens der Anklageermittlung leider ansehen musste.
Der Richter nickt zustimmend.
Weiterhin sagt der Staatsanwalt, er wünsche sich bei Fällen der Pädophilie eine ebenso interessierte Öffentlichkeit.
Ich nicke zustimmend.
Wir drei sitzen in der ersten Reihe, das Grinsen der Sodomitengilde in unseren Nacken spürend und halten unsere Hände.
Eine Kette der Unbeugsamkeit gegenüber Tierquälern.
Nur so stark, wie das schwächste Glied.
Unsere Kette ist kurz. Die Glieder gleich stark.
Ich weiß, sie wird nicht reissen.
Gütersloh, der Angeklagte äussert sich zur Sache:
Herr D. erklärt aussagen zu wollen.
Er bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten und gibt an, dass er eher dem „Schwulenmileu“ entstamme.
Es sei zwar richtig, dass besagter Account beim „Beast…Forum“ seiner sei. Er sei dort aber nur Mitglied geworden, um schwule Kontakte knüpfen zu können.
»»Staatsanwalt und Richter gucken ungläubig. Ich bin fassungslos, wie der Angeklagte versucht, von der T6 Scene weg zu leiten und die Schwulenbewegung nun in den Fokus rücken zu wollen. Die Blicke in unseren Nacken werden intensiver, meine Nackenhaare stellen sich auf. Genau einer der Argumentationsketten, welche Zetamitglieder neuerdings mantramässig von sich geben.
Der Richter schaltet sich ein und weist den Angeklagten darauf hin, bei der Sache zu bleiben. Erleichterung bei mir.««
Der ca. 45 jährige Angeklagte gibt an, weder verheiratet zu sein noch Kinder zu haben. Er habe zunächst in einer Wohngemeinschaft, dann Lebensgemeinschaft mit Herrn B. gelebt, sei aber nun von diesem getrennt.
(Anmerkung: Herr B. wurde als Entlastungszeuge geladen.)
Im Zuge der Vernehmung wird deutlich, dass die von Herrn Thierfelder ermittelten Beweise gegen Herrn D. sauber und rechtssicher sind. Die Staatsanwaltschaft kann 13 dieser Beweise zum Tatvorwurf zur Anklage verwenden.
Gütersloh, des Richters goldene Brücke:
Nach Beendigung der Angeklagtenvernehmung spricht der Richter wörtlich von „einer goldenen Brücke“, die er bereit sei, dem Angeklagten zu bauen.
Da Herr D. nicht vorbestraft sei, brauche er im Falle eines Geständnisses nicht mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen.
Auch würde ein Geständnis Strafmildernd wirken, selbst zum jetzigen Zeitpunkt.
Für den Fall, dass sich eine Schuld trotz Verneinung derselben durch den Angeklagten erst nach der weiteren Beweisfortführung durch die Zeugen ergeben würde, würde das Strafmass härter ausfallen.
Herr D. überlegt einen Moment, dann räumt er vollinhaltlich die gegen ihn angeklagten 13 Fälle der Verbreitung von Tierpornographie ein.
Entlastend versucht er für sich zu argumentieren, dass er nur so oft Material hochgeladen habe, um schneller Fremdmaterial dort im Austausch runter laden zu dürfen, da er nicht warten wolle. Herr D. gibt Einblicke in die Funktionsweise des ‚Beast…forums‘ und somit wird jedem klar, dass besagtes Forum ausschliesslich der Begegung von Sodomiten und der Verbreitung von Tierpornos sowie einschlägigen Angeboten aus der T6 Scene gewidmet ist.
Gütersloh, Plädoyer des Staatsanwaltes:
Die Staatsanwaltschaft beantragt zu jeder Videodatei 40 Tagessätze (zusammen 160) und je 20 Tagessätze zu jedem Bild (nochmals 180).
Da der Angeklagte letztlich geständig war und nicht vorbestraft und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation (Hartz IV, Regelsatz), in der der Angeklagte lebe, beantragt er zusammengefasst 70 Tagessätze zu je 10 Euro.
Der Richter fragt den Angeklagten, ob nun alle von ihm im Beast…forum hochgeladen Dateien von ihm gelöscht seien.
Der Angeklagte antwortet, er habe alle Dateien im besagten Forum gelöscht und unter seinem Account dort keine mehr gespeichert.
Gütersloh, im Namen des Volkes:
Der Richter folgt der Staatsanwaltschaft und verurteilt den Angeklagten zur Zahlung von 70 Tagessätzen zu je 10 Euro ebenso wie zur Zahlung der Verfahrenskosten.
Strafmildernd wirkte das Geständnis ebenso wie das der Angeklagte nicht vorbestraft sei und er zudem alle Dateien nun gelöscht habe.
Der Angeklagte verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Gütersloh, Nachgang zur Hauptverhandlung:
Das Grinsen der Sodomitengildenmitglieder ist blasser geworden.
Weniger höhnisch, dabei keineswegs einsichtig, wie mir scheint.
Relativ zügig verlassen die meisten von ihnen das Gerichtsgebäude. Michael K. und Gabi L. führen im Laufschritt die Schar in die Anonymität des Nirgendwo.
Herr Thierfelder spricht noch mit dem Staatsanwalt. Wir drei und der Richter hören ‚beiläufig‘ zu.
Herr Thierfelder bedauert, dass er nicht aussagen brauchte und zeigt dem Staatsanwalt Tagesaktuelle Ausdrucke, dass der Verurteilte noch heute Tierpornographisches Material im Beast…forum bereit hielte.
(Anmerkung: Der nun rechtskräftig Verurteilte gab an,
a l l e s Material im besagtem Forum gelöscht zu haben.)
Der Staatsanwalt schaut sich die Unterlagen an, der Verurteilte ist längst aus dem Gerichtstsgebäude und der Richter schaut interessiert und ärgerlich rüber.
Nach Sichtung der Unterlagen bittet der Staatsanwalt darum, dass erneut Anzeige gestellt werden sollte.
Das tun wir doch gerne.
Teil II in dieser Angelegenheit wird somit erfolgen. Da der dann erneut Beschuldigte nun einschlägig vorbestraft ist, können wir auf das dann beantragte Strafmass gespannt sein.
(Anmerkung: Gerade erfahre ich im Telefonat mit Carsten, dass eine erneute Anzeige gestellt und per Einschreiben bereits an die Staatsanwaltschaft unterwegs sei.)
Weitere Anmerkung: Geldstrafe wie geschätze Verfahrenskosten und Zeugenauslagen liegen bei solchen Fällen meist um die 3000,00 €.
Da dem Verurteilten eingeräumt wurde, diese mit monatlich 25 € abtragen zu können, wobei k e i n e Rate in Verzug kommen dürfe, ist mit einer Abzahlungsdauer von etwa 10 Jahren zu rechnen.
Erleichterung bei uns. Gratulation an Carsten.
Auf dem Gang wird weiter das Urteil und dessen Folgen diskutiert.
(Herr Thierfelder im Gespräch mit einem Reporter. Er zeigt ihm in Echtzeit das Beast…Forum, auf dem derzeit weit über 50.000 registrierte Nutzer aus Deutschland zugreifen, und gemeinsam schaut man sich die ‚Aktivitäten‘ des Verurteilten dort an.)
Auf die Fragen des Reporters gibt Herr Thierfelder sachlich und fachlich überzeugend Auskunft.
Es schliessen sich weitere Gespräche an und es ist klar, dass etliche Strafverhandlungen gegen Sodomiten folgen werden.
Ob dies den Zoophilen -welche geringschätzig von ‚kleinen und lächerlichen‘ Bussgeldern schreiben, auch in der Breite bewusst sein mag?
Fazit:
Ein guter Tag i.S. der Tierrechte und der Gerechtigkeit. Ich persönlich empfinde das Urteil als angemessen und bin sicher, dass ein nächstes Urteil anders ausfallen würde.
Verbrechen an unsere Nichtmenschlichen Tiere lohnt sich
n i c h t. Es kann keinen ‚einvernehmlichen‘ Sex zwischen Mensch und Tier geben.
Meine Hochachtung an Herrn Thierfelder, welcher trotz allem gegen ihn betriebenen Bashings, Bussgeldern oder Erzwingungshaft standhaft im Kampf für jene, welche keine eigene Stimme haben, geblieben ist.
Meine Verachtung für all jene FB Wetterfähnchen, welche sich durch Tiersch(m)ützer & Sodomiten beeinflussen liessen.
Mein Tip:
Teilt diesen Artikel großflächig und zeigt Einigkeit im Kampf gegen Zophilie/Sodomie.
Herzlichst
Josef E. Weeke
Infos zum Thema Sodomie hier bei animal pi
Nachtrag: 16.07.2014
Das Westfalenblatt berichtet zum Prozess, wenn auch nicht so ausführlich wie ich – dafür aber mit grösserer Reichweite!
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